Zustand der Räumlichkeiten
︎ Die Räumlichkeiten sind in jenem Zustand zu übergeben, wie sie bei der Übergabe durch den Kulturpool vorgefunden wurden.
︎ Die WCs müssen selbständig gereinigt werden.
︎ Der Müll muss selbständig entsorgt werden.
︎ Die Alte Feuerwehrhalle muss besenrein übergeben werden.
︎ Das Alte Hallenbad muss gesaugt und gewischt übergeben werden.
︎ Fällt für den Kulturpool ein zusätzlicher Reinigungsaufwand an, wird dieser zu 100% verrechnet. Dies gilt auch für das Zurücklassen von Müll.
︎ Alle Preise verstehen sich inklusive Bühne, Traversen, Stromverteilung.
Veranstaltung
︎ Veranstaltungstage: Preislich differenzieren wir zwischen Veranstaltungstagen und Nicht-Veranstaltungstagen.
︎ Veranstaltungstage sind jene Tage, an denen die Veranstaltung stattfindet. Also zum Beispiel der Tag, an dem das Konzert, der Vortrag oder die Party stattfindet.
︎ Nicht-Veranstaltungstage sind jene Tage, die beispielsweise zum Aufbau und Abbau genutzt werden. Also zum Beispiel für die Anlieferung und Lagerung von Catering.
︎ Bei Ausstellungen, die über einen längeren Zeitraum gehen, werden die einzelnen Tage unter der Woche wie Nicht-Veranstaltungstage berechnet.
︎ Dauer der Veranstaltung: Ein Veranstaltungstag beginnt um 12:00 Uhr und gilt bis 12:00 Uhr des Folgetages.
Für die Dauer der Veranstaltung wird vorab eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kulturpool Gusental und den jeweiligen Mieter:innen abgeschlossen.
Technik
︎ Für die kleine Anlage und die Lichtausstattung im Foyer der Alten Feuerwehrhalle werden 50,-- Euro berechnet. (Besitz GA:ST)
︎ Für die hauseigene Tonanlage (350,-- Euro) und/oder Lichtanlage (150,-- Euro) in der Alten Feuerwehrhalle werden in Summe 500,-- Euro berechnet. (Besitz GA:ST)
︎ Für die hauseigene Tonanlage im Alten Hallenbad werden 350,-- Euro berechnet. (Besitz KLANGfolger).
︎Für die hauseigene Lichtanlage im Alten Hallenbad werden 150,-- Euro berechnet.
︎ Für verstärkte Darbietungen im Konzertsaal in der Alten Feuerwehrhalle oder im großen Becken des Alten Hallenbades ist aus Sicherheitsgründen die hauseigene PA-Anlage zu verwenden.
︎ Die Kulturpool-Tontechniker:innen sind speziell auf die Erfordernisse eingeschult und verrechnen ihre Dienstleistungen als Unternehmen selbständig. Der Kulturpool vermittelt hier nur. Tontechniker:in (mit Gewerbeschein) ist extra zu buchen, der übliche Marktpreis liegt derzeit bei rund 300,-- Euro pro Tag.
︎ Im Fall von externen Tontechniker:innen wird pauschal eine Abnahmegebühr von 60,-- Euro verlangt. Spezielle Anforderungen und Wünsche sind rechtzeitig mit dem Verein Kulturpool abzuklären, eine Einführung durch das Kulturpool Personal ist im Preis inkludiert.
Betriebskosten
︎ Betriebskosten für Strom, Gas, Wasser und Kanal sind pauschal inkludiert. Nicht jedoch die Reinigung und die Entsorgung von Müll.
︎ Für Großveranstaltungen werden Betriebskosten nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Kaution
︎ Nach der Terminbestätigung ist es notwendig, die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen vorab schriftlich zu unterfertigen. Die Kaution in der Höhe von 500,-- Euro ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu überweisen.
︎ Spätestens zwei Wochen im Vorhinein ist eine Kaution in der Höhe von 500,-- € auf das Kulturpool Konto zu überweisen:
AT12 2032 0321 0066 6937
Kulturpool Gusental
Sparkasse Gallneukirchen
︎ Schäden müssen finanziell zu 100% ersetzt werden.
︎ Der Veranstalter muss eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.